Die Verordnung wird von Ihrem Facharzt (Neurologe, Kinderarzt, Zahnarzt oder HNO-Arzt) ausgestellt.
Darauf sollte Folgendes ausgefüllt sein: Patientendaten, Diagnose, der Therapiebedarf (10 x 45 oder 60 Minuten mit Hausbesuch)
Nach Beendigung einer Therapieserie erhalten sie von mir die Honorarnote, die sie zusammen mit der Verordnung bei ihrer Krankenkassa einreichen.
Sie erhalten dann von dieser eine Kostenrückerstattung von 50 - 80%.
Die Verordnung muss von Ihrer Krankenversicherung vor der 1. Einheit chefärztlich bewilligt werden.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.